Stuttgart 0711 – 76 76 591  

Härtefallscheidung: Voraussetzungen für eine Scheidung ohne Trennungsjahr

Normalerweise ist es so, dass nach Deutschem Scheidungsrecht die Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben müssen, außer es liegt ein Fall des § 1565 BGB vor:

Scheitern der Ehe:

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanerkennung

Bevor auf die obigen Begriffe genauer eingegangen wird, muss zunächst erklärt werden, was die Vaterschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet.

In §1592 BGB ist geregelt, dass Vater eines Kindes der Mann ist,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat,
  3. oder dessen Vaterschaft nach § 1600 d BGB oder § 182 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Vollstreckung einer Umgangsrechtsvereinbarung

Was ist, wenn die Mutter das Kind oder die Kinder zum vereinbarten Umgangsrechtstermin nicht herausgibt?

Es muss zuerst vorrausgeschickt werden, dass es so ist, dass eine Umgangsrechtsvereinbarung, welche zwischen der Mutter und dem Vater bzgl. der gemeinsamen Kinder abgeschlossen worden ist, nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben wurde, da diese Umgangsrechtsvereinbarung –sollte die Mutter diese nicht einhalten- nicht gerichtlich durchgesetzt bzw. vollstreckt werden kann, da es sich in diesem Fall nicht um eine vollzugsfähige gerichtliche Entscheidung über das Umgangsrecht handelt.

Trennungsunterhalt berechnen

Es gibt zwei verschiedene Unterhaltsarten beim Ehegattenunterhalt:

1. Nachehelicher Ehegattenunterhalt:
Ab Rechtskraft der Ehescheidung. Bitte hier aufpassen, es heißt ab RECHTSKRAFT der Ehescheidung.

2. Trennungsunterhalt:
Von der Trennung der Ehepartner bis zur Rechtskraft der Ehescheidung. Ein Trennungsunterhaltsanspruch z.B. der Ehefrau gegen den Noch-Ehemann besteht natürlich nur, wenn das Einkommen des Ehemannes höher ist, wie das der Ehefrau.

Online-Ehescheidung?

Sehr viele Mandanten fragen mich immer wieder, ob sie auch online, also per Internet geschieden werden können. Es gibt keine Online-Scheidung. Bei der Ehescheidung müssen beide Ehegatten in Person vor dem Familiengericht erscheinen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Ehepartner z.B. aus krankheitsbedingten Gründen dort nicht in Person erscheinen kann, aber auch in diesem Fall ist eine Online-Scheidung nicht möglich.

Ehegattenunterhaltszahlung: Einkommen für Kindesunterhalt ?

Frau Müller (Name geändert) aus Hechingen stellte die Anfrage, ob sie für Ihre volljährige Tochter, welche noch das Gymnasium besucht auch barunterhaltspflichtig ist, da sie – außer den Unterhaltszahlungen von Ihrem Ex-Ehemann in Höhe von 1.800,00 Euro monatlich – kein Einkommen habe, da sie keiner Arbeitstätigkeit nachgehe.