Bevor auf die obigen Begriffe genauer eingegangen wird, muss zunächst erklärt werden, was die Vaterschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet.
In §1592 BGB ist geregelt, dass Vater eines Kindes der Mann ist,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat,
- oder dessen Vaterschaft nach § 1600 d BGB oder § 182 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.