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Scheidungsrecht

Rechtsschutzversicherung für Familienrecht und Scheidung?

Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung übliche Streitigkeiten im Familienrecht, wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?


Rechtsschutzversicherung Familienrecht

Bei den verschieden Rechtsschutzversicherungen kommt es immer darauf an, welche Bausteine Sie „gebucht“ haben. Es gibt Rechtsschutz Versicherungen, welche nur ein pauschales Komplettpaket anbieten. Manche Versicherungen bieten wiederum verschiedene Bausteine an. Dort können dann einzelne Rechtsstreitigkeiten einzeln versichert werden. Einzelne Bausteine sind z.B. Arbeitsrechtsschutz (z.B. bei Kündigungen) oder Mietrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz.

Verkehrsrechtsschutzversicherung: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben ist sehr wichtig, da diese auch Gutachterkosten bei einem Autounfall bezahlt.

Arbeitsrechtsschutzversicherung: Des Weiteren ist es auch ratsam eine Arbeitsrechtsschutzversicherung zu haben, da hier Prozesskosten für einen Anwalt in erster Instanz schnell zwischen 2.000,00 EURO und 3.000,00 EURO betragen können. Was nur Wenige wissen: In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei (also Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) ihre EIGENEN Anwaltskosten SELBST, egal ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Hat eine Partei einen Rechtsschutz, so übernimmt diese in der Regel eigene Anwaltskosten sowie Gerichtskosten für das Arbeitsgericht. Aus diesem Grund ist es für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer wichtig, eine solche Rechtsschutzversicherung zu haben.

Familienrecht und Rechtsschutz

Im Familienrecht ist es so, dass eine Scheidung extrem teuer werden kann wegen der anfallenden Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Gutachterkosten (z.B. für die Schätzung des Wertes einer Immobilie, einer Arztpraxis oder Firma etc.).

Die Chance, dass eine Ehe geschieden wird, liegt mittlerweile in den Großstädten bei ca. 40% bis 50%. Des Weiteren sind bei einer streitigen Ehescheidung mit Immobilienvermögen schnell 10.000,00 EURO bis 15.000,00 EURO für Gerichts- Gutachter- und Anwaltskosten fällig. Für eine Rechtsschutzversicherung wäre es ein unüberschaubares finanzielles Risiko, wenn eine Scheidung mit Streitigkeiten bzgl. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc. bei einer jährlichen Versicherungsprämie für die Rechtsschutzversicherung von nur ca. 250,00 EURO komplett von dieser bezahlt werden müsste. Aus den oben genannten Gründen sind familienrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht nicht versichert.

Die Rechtsschutzversicherung –aber auch nicht jede- bezahlt daher allenfalls die Erstberatung bei einem Anwalt im Familienrecht.

Einen Vergleich zwischen den Leistungen von einzelnen Anbietern von Rechtsschutzversicherungen finden Sie z.B. unter http://www.im-vergleich-24.de/rechtschutzversicherung/


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