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Mediator
für Scheidungen

Trennungsmediation & Scheidungsmediation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung…
… und Streitbeilegung unter Mitwirkung eines Mediators.

Die Besonderheit bei der Mediation ist, das es für die am Verfahren beteiligten Parteien –auch Medianten genannt- eine Win-Win-Situation ist, d.h. es gibt bei der Mediation –im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil- keine Verlierer und keine Gewinner, da die Parteien unter Anleitung des Mediators die Lösung des Konflikts selbst zusammen erarbeiten. Auch wird den Ehepartnern vom Mediator keine Lösung aufgezwungen. Der Mediator macht auch keine Lösungsvorschläge, diese müssen die Parteien selbst machen.

Welchen Mehrwert Ihnen eine Mediation bringt

Oft ist der Grund für Konflikte zwischen den Ehepartnern, dass die Kommunikation nicht mehr richtig funktioniert und sich die Emotionen wie in einer Spirale mit der Zeit „hochschaukeln“.

In diesem Fall kann ein Mediator bewirken, dass nach einer erfolgreich durchgeführten Scheidungsmediation zwischen den Ehepartnern sich dieser Konflikt auflöst und die zuvor streitigen Parteien wieder miteinander kommunizieren.

Der Mehrwert für Sie besteht darin:

  • Zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner ist wieder eine sinnvolle Kommunikation möglich, was nicht zuletzt auch Ihre Kinder mehr als glücklich machen wird. Bei der Trennung ist es oftmals so, dass viele Ehepartner nur noch mit sich selbst und ihren Problemen beschäftigt sind und nicht bemerken unter welchem extremen emotionalen Druck ihre Kinder wegen der Trennung der Eltern stehen. Kleine Kinder werden förmlich innerlich „zerrissen“. Dies können Sie Ihren Kindern ersparen!!!
  • Die Ehescheidung dauert nicht ewig, da sich die Eheleute bzgl. Kindesunterhalts, Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalts, Sorge-und Umgangsrechts, Vermögensauseinandersetzung –Haus, Wohnung- etc. außergerichtlich in einem notariellen Vertrag einigen und somit lange Gerichtsverfahren mit hohen Kosten für zwei Anwälte und für das Gericht (Gerichts- und Gutachterkosten) vermieden werden.
  • Eine einvernehmliche Ehescheidung ist möglich
  • Bei langjährigen Gerichtsverfahren können Sie das Ergebnis nicht mitgestalten, da das Gericht Ihnen das Ergebnis durch ein Urteil, im Scheidungsrecht Gerichtsbeschluss genannt „aufdrängt“, ob dies Ihnen gefällt oder nicht. Nicht Sie entscheiden, sondern das Gericht. Bei der Mediation wird Ihnen keine Lösung aufgedrängt, Sie entscheiden!!!

Eine Mediation ist grundsätzlich bei nachfolgend aufgeführten Konflikten ratsam:

  • Wer kümmert sich wann um die Kinder?
  • Wo wohnen die Kinder?
  • Wer bleibt im Haus, wer zieht aus?
  • Wie werden das Vermögen und die Schulden aufgeteilt?
  • Wieviel Unterhalt bekomme ich bzw. welchen Unterhalt muss ich bezahlen?

Was bringt mir ein Mediation, wenn ich mit meinem Noch-Ehepartner nicht mehr kommunizieren kann?

Genau in diesem Fall benötigen Sie eine Mediation.

Oftmals ist der Auslöser für weitere Konflikte zwischen den Noch-Ehepartnern, dass die Kommunikation nicht mehr funktioniert. In der Trennungsphase ist es meistens so, dass Emotionen wie in einer Spirale „hochschaukeln“, keiner der Ehepartner dem anderen richtig zuhört. In diesem Fall kann eine Mediation durchgeführt werden, bei welchem –im Idealfall- alle streitigen Punkte bezüglich einer Scheidung außergerichtlich gelöst werden können. Da bei einer Vereinbarung bezüglich Trennungsunterhalt, Schuldenaufteilung, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht etc. es sich um eine Materie handelt, welche nicht sehr einfach zu handhaben ist, rate ich an, dass in solchen Fällen ein Mediator aufgesucht wird, welcher gleichzeitig auch Anwalt im Familienrecht ist.

Es ist natürlich nicht zwingend notwendig, dass Sie einen Mediator konsultieren, welcher auch als Rechtsanwalt einschlägige Erfahrung im Familienrecht mitbringt, würde ich mich aber selbst scheiden lassen wollen, dann würde ich einen ZERTIFIZIERTEN Mediator beauftragen, welcher rechtliche Fachkenntnisse sowie Erfahrungen in Scheidungsverfahren hat.

Lösungen im Mediationsverfahren

Zu allererst muss vorausgeschickt werden, dass die beteiligten Parteien im Mediationsverfahren selbst eine Lösung unter Vermittlung des Mediators erarbeiten. Es ist hier ganz wichtig darzustellen, dass ich als Mediator keine Lösung vorgebe.

Da die Parteien die komplette Lösung selbst erarbeiten, ist es natürlich dann auch Ihre eigene, gemeinsam erarbeitete Lösung, was zum Beispiel bei einem Gerichtsurteil nicht der Fall wäre, da in diesem Fall die Lösung durch ein Gericht Ihnen per Urteil aufgezwungen wird.

Da es sich um ein Mediationsverfahren und nicht um ein Gerichtsverfahren handelt, gibt es hier -anders wie bei einem Gerichtsverfahren- keine Gewinner und Verlierer, da beide Parteien die Lösung zusammen erarbeitet haben.

Auch sei nochmals darauf hingewiesen -obwohl ich Scheidungsanwalt in Stuttgart und Balingen bin, kann ich Sie nicht in der darauffolgenden Ehescheidung vor Gericht vertreten, da es mir als zertifizierter Mediator untersagt ist, die Parteien nach erfolgter Mediation in irgendeinem familienrechtlichen Verfahren vor Gericht als Anwalt zu vertreten.

Kosten der Mediation

Es wird nochmals darauf hingewiesen -sollten Sie und ihr Ehepartner ein erfolgreiches Mediationsverfahren durchlaufen haben-, so muss durch das Familiengericht nur noch die Ehescheidung durchgeführt werden, da alle Streitigkeiten anlässlich einer Scheidung außergerichtlich z.B. in einem notariellen Scheidungsfolgenvertrag geklärt worden sind.

Sie wünschen eine Mediation?

Die Mediation wird von Scheidungsanwalt Michael Kohlöffel geleitet. Er ist zertifizierter Mediator.

Wenn Sie Interesse an einer Mediation haben, so rufen Sie uns an. Wir geben Ihnen gerne detaillierte Auskünfte bzgl. Ablauf und Kosten des Mediationsverfahrens. Ein Mediationsverfahren liegt erfahrungsgemäß bei ca. 8-12 Stunden. Bei größeren Vermögen reicht diese Stundenzahl natürlich bei weitem nicht aus.

Auch sei noch am Rande angemerkt, dass Sie ein Mediationsverfahren zu jedem Zeitpunkt beenden können. Somit gehen Sie kein Risiko ein.

WICHTIG: Verschwiegenheitspflicht Ihres Mediators

Der Mediator ist neutral und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und darf –auch wenn er Scheidungsanwalt ist- NICHT einer der Ehepartner in einem späteren Verfahren vertreten; auch nicht im einvernehmlichen Scheidungsverfahren.

Auch müssen Sie sich in meinem Mediationsvertrag, welchen ich mit Ihnen schließe beide verpflichten, dass Sie mich in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen laden lassen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Mediationsverfahren haben, so können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren.