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Scheidungsrecht

Scheidungskostenrechner: online reale Scheidungskosten berechnen?

ScheidungskostenrechnerHaufenweise stößt man im Internet auf Anwalts- bzw. Gerichtskostenrechner für Scheidungskosten, welche sich als Scheidungskostenrechner oder Scheidungsrechner bezeichnen. Ehepaare, welche eine Scheidung erwägen und sich Gedanken um mögliche Kosten machen, greifen auf derlei Rechner zurück. Doch wie realistisch ermöglichen diese eine Berechnung von Scheidungskosten?

Tatsächlich haben sie ihre Schwachpunkte – was aufgrund der Komplexität so manch einer Scheidung auch überhaupt nicht anders sein kann. So können mit einem Scheidungskostenrechner meistens nur Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden, welche allein für die Scheidung anfallen. Auch dies nur dann, wenn die erforderlichen Daten vom User/in richtig eingegeben werden, was an sich schon ein großes Problem darstellt. Doch möchte man Scheidungskosten berechnen, müssen noch weitere Aspekte Berücksichtigung finden.

Außergerichtliche Anwaltskosten für zwei Anwälte werden im Scheidungsrechner meist nicht berücksichtigt

Scheidungskostenrechner berechnen nur reine Scheidungskosten, also jene Kosten, welche für die Scheidung selbst anfallen.
Nicht errechnet werden die außergerichtlichen Anwaltskosten, welche z.B. für die Erstreitung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Schuldenaufteilung, Zugewinnausgleichsanspruch etc. anfallen.

Auch ist es in aller Regel so, dass zwischen den Noch-Ehepartnern vor allem bzgl. des zu zahlenden Ehegattenunterhalts oftmals ein heftiger Streit ausbricht.

Auch nicht errechnet werden Kosten z.B. für einen Unterhaltsprozess bzgl. Trennungsunterhalts.

Sollten alle oben angesprochenen Angelegenheiten zwischen den Anwälten beider Parteien streitig sein, so betragen die reinen Scheidungskosten nur einen Bruchteil von den Kosten, welche beteiligte Parteien bei einer streitigen Auseinandersetzung in eben geschilderten Angelegenheiten zu erwarten haben. Scheidungsrechner bieten daher nur mäßig realistische Berechnungsresultate. Hier einige weitere Fallbeispiele, welche Scheidungskostenrechner im Internet kaum / selten berücksichtigen:

Kein Streit, Noch-Ehepartner regeln ihre streitigen Angelegenheiten selbst

Sollten die Eheleute sich in allen Angelegenheiten selbst geeinigt haben, so benötigen Sie in den meisten Fällen zur Fixierung Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung einen Notar und meistens auch einen oder zwei Anwälte. Auch hier fallen wiederum nicht unerhebliche Kosten an, welche meistens die normalen Kosten einer Scheidung übersteigen.

Scheidungskostenrechner geht von Beauftragung zweier Rechtsanwälte aus

Auch ist es in den meisten Fällen so, dass Prozesskostenrechner für Scheidungen immer von zwei Anwälten ausgehen, nämlich dass der Ehemann und die Ehefrau jeweils einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

Dies ist aber nicht notwendig, wenn es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung handelt. In diesem Fall ist es ratsam, dass die Parteien nicht zwei Anwälte konsultieren, da dann auch Gebühren/Kosten für zwei Anwälte anfallen.

Um Gebühren zu minimieren, reicht es aus, dass eine Partei einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung konsultiert, und dass die andere Partei, welche durch keinen Anwalt vertreten wird, dieser Scheidung zustimmt.

Bei den meisten Prozesskostenrechnern ist ein solcher Hinweis aber nicht zu finden.

Scheidungskostenrechner und Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Zum einen sei voraus geschickt, dass mindestens 40% der in Deutschland geschiedenen Paare ihre Anwalts- bzw. Gerichtskosten nicht direkt aus eigener Tasche bezahlt haben, sondern dass für diesen Personenkreis der Scheidungsanwalt Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragt hat, so dass einer der Parteien oder (meistens) beiden entweder die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat bezahlt worden sind bzw. diese Verfahrenskostenhilfe im Wege der Ratenzahlung erhalten haben.

In diesem Fall wäre es wünschenswert, wenn ein Scheidungskostenrechner im Internet auch die Einkommensverhältnisse in der Form abfragt, dass dieser beim Scheidungskosten berechnen dann einen Hinweis erteilt, wenn der/die User/in dieses Rechners möglicherweise auch Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragen und diese erhalten könnte.

Es stellt sich somit zu Recht die Frage, was ein Scheidungskostenrechner an Wert bringt, wenn er die hier geschilderte Fälle nicht umfasst. Eine Scheidung ist und bleibt kein Vorgang, welche im Internet durchgerechnet werden kann. Vielmehr können Scheidungsrechner über letztendlich anfallende Scheidungskosten hinwegtäuschen.