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Scheidungsrecht

Düsseldorfer Tabelle 2013: was ändert sich?

Düsseldorfer Tabelle 2013:
Was ändert sich in Bezug auf den Kindesunterhalt mit der neuen Düsseldorfer Tabelle?

Um es kurz zu schildern, ist es so, dass sich bis auf die Erhöhung der Selbstbehalte nichts bei der neuen Düsseldorfer Tabelle 2013 geändert hat:

Die Kindesunterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle 2013 wurden nicht erhöht.

Neue Selbstbehalte:

bzgl. minderjährigen, unverheirateten Kindern und
gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt der Selbstbehalt des

– nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 800,00 EUR (vorher 770,00 EUR).
– erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.000,00 EUR (vorher 950,00 EUR).

Gegenüber anderen volljährigen Kindern wurde der Selbstbehalt auf 1.200,00 EUR (vorher 1.150,00 EUR) erhöht.