Stuttgart 0711 – 76 76 591  

Blog
Scheidungsrecht

Was passiert beim Versorgungsausgleich mit meiner Betriebsrente und meiner privaten Altersvorsorgeversicherung auf Rentenbasis?

Was bedeutet in diesem Zusammenhang interne Teilung, was externe Teilung?

Grundsätzlich ist es so, dass jede Rentenanwartschaft, welche in der Ehezeit erworben wurde, sei es auf Grund einer Betriebsrente oder einer privaten Altersvorsorgeversicherung auf Rentenbasis geteilt werden muss.

Beispiel:

Dies bedeutet z. B., dass ein Ehemann, welcher eine Anwartschaft in seiner Betriebsrente mit einem Kapitalwert von 50.000,00 EUR hat, diese durch interne oder externe Teilung mit seiner Ehefrau teilen muss.

Dies bedeutet, dass –nicht miteingerechnet von Teilungskosten- der Ehemann die Anwartschaft auf seine Betriebsrente in Höhe von 25.000,00 EUR an seine Noch-Ehefrau „abgeben“ muss. Diese Teilung der Betriebsrente kann durch eine interne Teilung oder eine externe Teilung erfolgen.

Interne Teilung bedeutet, dass die Noch-Ehefrau des Ehemannes, bei dem Versorgungsträger/Betriebsrentenversicherung ein eigenes Rentenkonto erhält. Die Ehefrau hat dann bei diesem Versorgungsträger ein eigenes Anwartschaftsrecht bzgl. einer Rente mit einem Kapitalwert in Höhe von 25.000,00 EUR.

Sieht die Versorgungsordnung des Versorgungsträgers (in diesem Fall die Betriebsrentenversicherung oder Pensionskasse) keine interne Teilung vor, so muss das Anrecht extern geteilt werden.

Externe Teilung bedeutet, dass dann die Noch-Ehefrau z. B. einen Riester Rentenvertrag abschließt, in welchen der obige Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR von dem Versorgungsträger einbezahlt wird.