Wie sieht ein typisches Scheidungsverfahren vor Gericht aus?
In jedem Beratungsgespräch kommt die Frage der Mandantschaft, wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Im Folgenden habe ich Ihnen nun dargestellt, wie in der Regel ein Scheidungsverfahren abläuft.
Ablauf einer Ehescheidung:
In der Regel ist es so, dass nach Ablauf des Trennungsjahres von einem oder von beiden Ehepartnern ein Scheidungsantrag gestellt wird. Einen Scheidungsantrag können Sie nicht selbst beim Gericht einreichen, da hierfür Anwaltszwang besteht. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen müssen.
Ehescheidung mit nur einem Anwalt:
Eine Ehescheidung mit einem Anwalt ist nur möglich, wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, die Scheidung einzureichen und der andere Ehepartner auf seine Vertretung durch einen Rechtsanwalt beim Gericht verzichtet bzw. keinen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser Anwalt ist dann nur der Rechtsanwalt von einem Ehegatten, er vertritt nicht beide Ehegatten im Scheidungsverfahren.
Derjenige Ehepartner, welcher keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, kann beim Gericht dann auch keine Anträge stellen. Dies bedeutet, dass er dann nur der Ehescheidung zustimmen kann.
Zustellung des Scheidungsantrags:
Wenn der Ehescheidungsantrag bei Gericht eingeht, wird dieser vom Familiengericht an den anderen Ehepartner zugestellt. Dieses Zustellungsdatum –an welchem Sie den Scheidungsantrag erhalten- ist ein extrem wichtiges Datum. Dieses Zustellungsdatum ist nämlich dann ausschlaggebend für die Berechnung des Versorgungsausgleiches sowie des Zugewinnausgleichs.
Formulare zum Versorgungsausgleich:
Neben dem Ehescheidungsantrag des anderen Ehegatten erhalten beide Scheidungsparteien dann vom Gericht die Formulare zum Versorgungsausgleich zugeschickt. Diese Formulare müssen vom Noch-Ehemann sowie von der Noch-Ehefrau ausgefüllt und wieder an das Gericht zurückgesendet werden. In diesen Versorgungsausgleichsformularen müssen beide Ehepartner sämtliche Arbeitsstellen, Rentenversicherungsträger, private Rentenversicherungen sowie Betriebsrentenversicherungen eintragen. Das Gericht schreibt dann die einzelnen Versorgungsanstalten/Versicherungen/Arbeitgeber an und bittet diese um Auskunft über die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanwartschaften/Rentenanwartschaften etc.
Weitere Streitigkeiten bzgl. der Ehescheidung:
Sollten in der Zwischenzeit des Scheidungsverfahrens alle weiteren Streitigkeiten unter den Noch-Ehepartnern wie z. B. Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. geklärt worden sein, so wird das Gericht einen Termin zur Ehescheidung festsetzen und wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind, die Ehe dann auch scheiden.
Klarstellend sei noch darauf hingewiesen, dass Sie natürlich auch nach der Ehescheidung noch Angelegenheiten wie z. B. nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen können.