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Scheidungsrecht

Wem steht die Ehewohnung bzw. das Haus nach der Scheidung zu?

Das Eigentum am Haus oder der Ehewohnung steht dem Ehepartner zu, welcher im Grundbuch eingetragen ist. Ist der andere Ehepartner nicht im Grundbuch eingetragen, so ist er auch nicht Eigentümer oder Miteigentümer des Hauses. Ihm gehört dann in Bezug auf die Immobilie nichts. Auch kann dieser beim Zugewinnausgleich nicht eine Übertragung oder eine Teilübertragung der Immobilie verlangen. Er ist lediglich auf den Zugewinnausgleich verwiesen.