Was ist, wenn das Einkommen des Ehepartners nicht für alle -Kinder und den Ehepartner- ausreicht?
Was ist, wenn das Einkommen des Unterhaltszahlers/Schuldners – meist der Ehemann/Vater- nicht für alle Unterhaltspflichtigen (z.B. mehrere Kinder und die geschiedene Ex-Ehefrau/Mutter) ausreicht? Juristisch genannt der Mangelfall !!!
An erster Stelle stehen die Kinder.
Hierunter fallen:
– minderjährige Kinder,
– und priviligierte volljährige Kinder.
Priviligierte volljährige Kinder sind:
Kinder, welche volljährig sind
+ welche im Haushalt eines Elternteils leben
+ noch zur Schule gehen
+ nicht über 21 Jahre alt
+ unverheiratet sind.
Diese Kinder werden nun beim Unterhalt bevorzugt behandelt, d.h., dass der Kindesunterhalt nun Vorrang vor allen anderen (Ehegatten-) Unterhaltsansprüchen hat. Erst wenn der Unterhaltsanspruch der Kinder in voller Höhe gedeckt ist bzw. vom Unterhaltszahler -meist der Vater- in voller Höhe erbracht werden kann, wird nachgeprüft, ob sein Einkommen auch für andere Unterhaltsgläubiger -meist die Ex-Ehefrau/Mutter der Kinder- ausreicht.