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Scheidungsrecht

Was ist mit der privaten Krankenversicherung des Kindes, wer trägt die Kosten?

Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei gesetzlich versicherten Personen ist das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, das bedeutet, dass für das Kind keine Beiträge bezahlt werden müssen.

Private Krankenversicherung:
Sollten die Kinder privat kranken- und pflegeversichert sein, so kommen die Kosten für diese private Krankenversicherung zum zu zahlenden Kindesunterhalt noch hinzu.

Es sei am Rande noch angemerkt, dass ein Unterhaltspflichtiger, welcher einer Erwerbstätigkeit nachgeht, einen Selbstbehalt von monatlich 1.000,00 EUR und ein Unterhaltspflichtiger, welcher keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, einen monatlichen Selbstbehalt von 800,00 EUR hat.

Bei der privaten Krankenversicherung muss das Kind selbst Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Die Kosten für die private Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht etwa in den Sätzen der DT-Tabelle mitbeinhaltet, sondern können extra zum normalen Kindesunterhaltsanspruch geltend gemacht werden.

Beispiel:
Erhält z.B. die Mutter des Kindes einen Kindesunterhaltsbetrag (nach der DT-Tabelle) in Höhe von 556,00 Euro/Monat und beträgt die Kranken- und Pflegeversicherung 180,00 Euro/Monat, so kommen diese 180,00 Euro zum Kindesunterhalt hinzu, so dass der für den Vater zu zahlende Gesamtkindesunterhaltsbetrag 736,00 Euro/Monat ( = 556,00 Euro + 180,00 Euro) beträgt. Wenn mehrere Kinder privat krankenversichert sind, kann dies eine teure Angelegenheit werden.