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Scheidungsrecht

Scheiden lassen, aber wie?

Die Scheidung in Deutschland geht nur durch ein Gericht.


Wie lässt man sich scheiden?

Im Folgenden wird der Verfahrensablauf geschildert.

Trennungsjahr

Eine Scheidung kann frühestens nach einem Trennungsjahr beantragt werden. Dieses Jahr dient dazu, zu zeigen, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht erwartet wird.

In Ausnahmefällen, wie bei häuslicher Gewalt, kann eine schnellere Scheidung möglich sein (Härtefallscheidung).

Scheidung beantragen:

Der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dies kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen, da im Familienrecht Anwaltszwang besteht.

Der Antragsteller muss die Heiratsurkunde und gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen.

Zustellung des Antrags

Nach Einreichung des Antrags und Zahlung der Gerichtskosten wird dieser dem anderen Ehepartner zugestellt. Dieser hat dann in der Regel zwei bis drei Wochen Zeit, um auf den Antrag zu reagieren.

Gerichtstermin

Ein Gerichtstermin wird angesetzt, der normalerweise 10 bis 15 Minuten dauert. Der Richter stellt Fragen zur Trennung und zum Einkommen der Ehepartner. Bei Einvernehmen über die Scheidung wird diese in der Regel sofort ausgesprochen.

Versorgungsausgleich

Bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, um Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern auszugleichen. Bei Ehen bis 3 Jahre nur auf Antrag einer Partei.

Scheidungsbeschluss

Nach dem Gerichtstermin ergeht ein Scheidungsbeschluss. Dieser wird in einem Monat ab Zustellung rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Parteivertreter/Anwälte können aber in der mündlichen Scheidungsverhandlung auf Rechtsmittel verzichten, dann wird die Ehescheidung sofort rechtskräftig.

Wichtige Hinweise

  • Einvernehmliche Scheidung: Wenn beide Partner einverstanden sind, reicht es aus, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist, was Kosten spart
  • Dauer des Verfahrens: Die gesamte Dauer einer Scheidung bei Gericht mit Versorgungsausgleich  ohne andere Scheidungsfolgeangelegenheiten variiert und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen, abhängig von der Komplexität des Falls und dem Versorgungsausgleich