Kindesunterhalt und Sonderbedarf: An welchen Kosten muss sich der Vater beteiligen?
Sonderbedarf beim Kindesunterhalt bezieht sich auf unregelmäßige Kosten, die zusätzlich zum laufenden monatlichen Kindesunterhalt anfallen und nicht vorhersehbar waren.
Achtung: Sonderbedarf ist kein Mehrbedarf (dieser wird im anderen Artikel auf dieser Homepage erläutert).
Mehrbedarf ist z.B.
- Kosten für: Kindergarten,
- Privatschule
- Fussballverein,
- Ballett,
- Musikschule,
- Turnen etc.
Definition und Voraussetzungen für Sonderbedarf
Sonderbedarf z.B. die Zahnspange oder die Klassenfahrt ist definiert als
- Unregelmäßiger, außergewöhnlicher Bedarf
- Zusätzlich zum Kindesunterhalt zu bezahlen
- Bei der Bemessung des Kindesunterhalts nicht zu berücksichtigen.
Tipp: Der Sonderbedarf kann sogar im NACHHINEIN geltend gemacht werden, also rückwirkend.
Geltendmachung und Aufteilung der Kosten unter den Elternteilen:
- Der Sonderbedarf sollte unverzüglich nach der Entstehung geltend gemacht werden (geht natürlich auch später).
Beide Eltern müssen anteilsmäßig für den Sonderbedarf aufkommen, basierend auf ihrem Einkommensverhältnis (z.B. 80% zu 20 % oder 60% zu 40% oder zu 100%). Berechnungsbeispiel unten.
Beim Kindesunterhalt werden folgende Arten von Sonderbedarf am häufigsten geltend gemacht, siehe nachfolgende Liste
Medizinische Kosten:
- Unvorhergesehene Krankheitskosten
- Kieferorthopädische Behandlung (z.B. Zahnspange)
- Von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten für stationäre Behandlung
- Brillenkosten –wenn angemessen-
Einmalige Anschaffungen:
- Erstausstattung eines Säuglings (Höhe kommt auf die Einkommensverhältnisse an)
- Tablets für den Unterricht
Bildungskosten:
- Klassenfahrt; Sonderbedarf (meistens Ja): Die Kosten für die Klassenfahrten z.B. Landschulheim werden als Sonderbedarf meistens eingestuft, insbesondere wenn der Kindesunterhalt nicht ausreicht, um Rücklagen dafür zu bilden.
- Schulhefte etc. nein, ist vom Kindesunterhalt gedeckt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anerkennung von Sonderbedarf immer einzeln geprüft werden muss.
Dabei spielen Faktoren wie die finanzielle Situation der Eltern und die Notwendigkeit der Ausgaben eine wichtige Rolle.
Nicht alle genannten Kosten werden als Sonderbedarf anerkannt, insbesondere wenn sie als vorhersehbar gelten oder wenn aus dem laufenden Unterhalt Rücklagen hätten gebildet werden können.
Definition des Sonderbedarfs
Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Kindesbedarf, der zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten ist. Er muss überraschend und in der Höhe nicht vorhersehbar gewesen sein
Der Sonderbedarf beim Unterhalt berechnet sich wie folgt:
- Beide Elternteile müssen anteilsmäßig für den Sonderbedarf aufkommen
- Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der einzelnen Einkommen der Eltern
Berechnung:
Angenommen, der Sonderbedarf für den Zahnarzt beträgt 600 Euro:
| Vater | Mutter | |
| Bereinigtes Nettoeinkommen | 1.800 € | 1.400 € |
| Abzüglich Selbstbehalt | -1.160 € | -1.160 € |
| Einzusetzendes Einkommen | 640 € | 240 € |
| Anteil ca. am Gesamteinkommen | 80% | 20% |
| Anteil am Sonderbedarf =600 €) | 480€ | 120 € |
Welche Unterschiede im Sonderbedarf gibt es zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen?
Niedrigere Einkommen unter ca. 3.700 Euro bereinigtes Nettoeinkommen:
Bei niedrigeren Einkommensgruppen werden häufiger Ausgaben als Sonderbedarf anerkannt:
- Für Einkommensstufen bis zur Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle werden geringere Anforderungen an die Höhe des Sonderbedarfs gestellt.
- Der Grund dafür ist, dass bei diesen Einkommensgruppen der Kindesunterhalt für laufende Bedürfnisse des Kindes verwendet wird und keine Rücklagen gebildet werden können
Höhere Einkommensgruppen ab ca. 3.700 Euro bereinigtes Nettoeinkommen:
Bei höheren Einkommensgruppen gelten strengere Maßstäbe:
- Ab der Einkommensstufe 6 ( ca. 3.700 Euro bereinigtes Nettoeinkommen) wird davon ausgegangen, dass Rücklagen für den Sonderbedarf gebildet werden können.
- Daher müssen die Sonderausgaben hier deutlich höher sein, um als Sonderbedarf geltend gemacht zu werden.
Beispiele für die Unterschiede nach Einkommen:
Normale Klassenfahrten:
Bei niedrigeren Einkommensgruppen werden Kosten für Klassenfahrten oft als Sonderbedarf anerkannt.
Bei höheren Einkommensgruppen wird erwartet, dass diese aus den laufenden Unterhaltsleistungen finanziert werden können.
Hinweis:
Je niedriger der Kindesunterhalt ist, desto eher wird ein Sonderbedarfs angenommen. Diese obige Differenzierung zwischen den Einkommensgruppen soll sicherstellen, dass Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen nicht benachteiligt werden und gleichzeitig soll verhindert werden, dass in höheren Einkommensgruppen normale Kindesausgaben als Sonderbedarf deklariert werden.