Kann auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden?
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist bei kurzer Ehezeit möglich.
Normalerweise ist es so, dass bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren vom Gericht kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Eine Durchführung eines solchen Versorgungsausgleiches durch das Gericht erfolgt nur dann, wenn dies von einem Ehegatten beantragt wird.
Ausschluss des Versorgungsausgleiches durch Vertrag:
Selbstverständlich kann in einem Ehevertrag oder durch eine Vereinbarung bei Gericht ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbart werden. Allerdings muss bei einem kompletten Ausschluss des Versorgungsausgleiches geprüft werden, ob dies nicht für eine Partei unbillig bzw. von Nachteil ist.