Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben?
Was viele nicht wissen:
Ein neuer Partner in der Trennungsphase hat grundsätzlich mit ein paar Ausnahmen keine Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch.
Unterhaltspflicht des Trennungsunterhaltsschuldners / z.B. Ehemann:
Wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner/z.B. Ehefrau in eine neue Beziehung eintritt, hat dies in der Regel keine direkten Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht, sofern die Ehefrau mit ihrem neuen Freund nicht zusammen lebt, sondern beide getrennte Wohnungen haben. Problematisch wird es erst dann, wenn eine gefestigte eheähnliche Beziehung vorliegt.
Neue Beziehung nach der Trennung und Zusammenzug mit dem neuen Partner
Wenn der Empfänger des Unterhalts z.B. die Ehefrau eine neue Lebensgemeinschaft eingeht, also mit einem neuen Mann/Partner häuslich zusammenlebt, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zur kompletten Versagung des Trennungsunterhalts führen.
Dies ist z. B. der Fall, wenn die neue Lebensgemeinschaft insgesamt zu einer Verbesserung der finanziellen Lage der Unterhaltsberechtigten/Ehefrau führt, z.B. weil diese sich die Miete beim neuen Ehepartner erspart oder von diesem mitunterhalten wird.
Noch verheiratet und eine neue Beziehung
Gefestigte eheähnliche Beziehung: Hier Unterhaltswegfall
Eine Verfestigung des Zusammenlebens in einer häuslichen Gemeinschaft/Wohnung liegt in der Regel nach zwei oder drei Jahren vor. Hat die Noch-Ehefrau/Unterhaltsbezieherin mit dem neuen Mann/Partner ein Kind bekommen oder ein Haus/Wohnung zusammen gekauft, in welchem Sie leben oder eine gemeinsame wirtschaftliche Existenz gegründet, tritt das verfestigte Zusammenleben auch früher ein.
Rechtliche Aspekte:
Der BGH –Bundesgerichtshof- sagt, dass neue Lebensgemeinschaften in der Regel nicht automatisch zu einer Einstellung oder Reduzierung des Trennungsunterhalts führen. Der Trennungsunterhaltsanspruch muss in diesem Fall aber überprüft werden, wenn die neue Partnerschaft zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Unterhaltsempfängers/z.B. der Noch-Ehefrau führt. In diesem Fall kommt eine Reduzierung oder eine Einstellung des Trennungsunterhaltsanspruches in Frage.