Befristung und Begrenzung von Unterhaltsansprüchen
Dies ist eine sehr komplizierte sowie einzelfallbezogene Rechtsprechung, bei welcher sich auch nur Anwälte auskennen, welche sich ständig mit diesem Thema befassen.
Unter Befristung des Unterhalts versteht man die zeitliche Befristung des Unterhaltsanspruches. Dies bedeutet, dass z.B. ein Unterhalt nur für die Dauer von 5 Jahren zu bezahlen ist. Nach Ablauf dieses Zeitraumes besteht dann kein Unterhaltsanspruch mehr.
Was oft in der Praxis falsch gemacht wird:
Es gibt keine Befristung des Betreuungsunterhalts!!!
Die Zahlungen an die Kindesmutter wegen Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder kann nicht befristet werden.
Unter Begrenzung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruches versteht man die Absenkung/Verringerung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Z.B.: 5 Jahre wurde ein monatlicher Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.100 Euro bezahlt. Nach Ablauf dieser 5 Jahre ist nunmehr ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 700 Euro geschuldet.