Da die Mutter nun aufgrund ihrer (Teilzeit-) Tätigkeit eigenes Einkommen erwirtschaftet, wenn diese voll oder zeitweise (je nach Einzelfall) einer Erwerbstätigkeit nachgeht, wird dieses Einkommen auf Ihren bestehenden Unterhaltsanspruch angerechnet, so dass sich ihre monatlichen Unterhaltszahlungen vermindern werden, d. h. der Unterhaltszahler meist der (Ex)-Ehemann muss nun weniger an Unterhalt bezahlen und die Mutter oder / und (Ex)-Ehefrau erhält nun weniger Unterhalt überwiesen.