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Der Scheidungsverbund im gerichtlichen Verfahren

Geltendmachung des Zugewinnausgleichanspruches im gerichtlichen Verfahren

Sollte außergerichtlich zur Auskunft nicht richtig aufgefordert sein oder keine Auskunft von der Gegenseite angefordert worden sein, so berührt dies nicht die Klage, da die Richterin aus diesem Grund die Klage nicht abweisen kann, die Gegenseite bzw. der Gegenanwalt muss entweder anerkennen oder der Klage widersprechen, dass außergerichtlich nicht aufgefordert worden ist oder dass er ordnungsgemäß Auskunft gegeben hat.

Wichtig: Klage im Scheidungsverbund:
Im Scheidungsverbund kann nur auf Zugewinn geklagt werden, wenn entweder eine Zahlungsklage auf Zahlung von einer Zugewinnausgleichsforderung erhoben wird oder wenn im Scheidungsverbund ein Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Zugewinn geltend gemacht wird.

Im Scheidungsverbund geht eine „normale“ Klage nur auf Auskunft ohne Zahlungsantrag nicht.

Stufenantrag auf Zugewinnausgleich im isolierten Verfahren

Im isolierten Verfahren ist kein Stufenantrag auf Zugewinn möglich, bevor die Ehescheidung nicht rechtskräftig ist. Ein Stufenantrag ist somit nur vor Rechtskraft der Ehescheidung im Ehescheidungsverbund möglich.

Frist zur Einreichen des Verbundantrages beachten:

2-Wochen vor der mündlichen Verhandlung bzw. genau gerechnet 15 Tage vor der mündlichen Verhandlung muss die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich im Verbund bei Gericht eingegangen sein, ansonsten wird diese abgewiesen bzw. abgetrennt.

Da es sich dann –nach Abtrennung- um eine ISOLIERTE Stufenklage auf Zugewinn handelt, ist bei einer Abtrennung diese unzulässig, da die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist (Stufenklage auf Zugewinn ist nur im Scheidungsverbund VOR Rechtskraft der Scheidung zulässig).

Eine Möglichkeit ist dann den Stufenantrag auf Zugewinn umzustellen auf VORZEITIGEN Zugewinnausgleich, wenn das Gericht dies mitmacht. Ansonsten hat man Pech, da die Klage abgewiesen wird.

Sollte die Klage als unzulässig nach der Abtrennung abgewiesen werden, so besteht weiterhin die Möglichkeit nach Rechtskraft der Ehescheidung erneut auf Zugewinn zu klagen.

Das einzige das isoliert vor Rechtskraft der Ehescheidung im Zugewinnausgleichsverfahren  bei Gericht geltend gemacht werden kann, ist ein Auskunftsantrag. Es geht aber kein –isolierter-Stufenantrag (Ausnahme im Scheidungsverbund).

Nachehelicher Unterhalt

Dies ist auch vor Rechtskraft der Ehescheidung möglich, aber nur wie beim Zugewinnausgleich als Stufenantrag im Scheidungsverbund oder als Zahlungsantrag im Scheidungsverbund. Es ist auch möglich, dass im Ehescheidungsverbund gleich ein Zahlungsantrag mit einem genannten Bruttoeinkommen der Gegenseite genannt wird.

Ist dieses Bruttoeinkommen dann zu hoch, so muss die Gegenseite vortragen, wieso dieses zu hoch ist (mit Beweis). Ein Kostenrisiko besteht so gut wie nicht, deswegen ist es ratsam eher ein höheres Brutto-/Nettoeinkommen der Gegenseite anzunehmen.

Isolierte nacheheliche Unterhaltsklage vor Rechtskraft der Scheidung:

Eine isolierte nacheheliche Unterhaltsklage vor Rechtskraft der Ehescheidung ist nicht möglich, da der Anspruch erst mit Rechtskraft der Ehescheidung entsteht.

Wurde von der Gegenseite außergerichtlich vor Rechtskraft der Ehescheidung Auskunft verlangt, so muss dies mit Rechtskraft der Ehescheidung nochmals erfolgen, da ansonsten die Gegenseite nicht in Verzug gesetzt ist. Es muss dann nochmals außergerichtlich nach Rechtskraft der Ehescheidung der Auskunftsanspruch gestellt werden oder gleich Klage bzw. Stufenklage nach Rechtskraft der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt erhoben werden.

Kindesunterhalt:

Kindesunterhalt Geltendmachung im Verbund:

Dies ist ein großer Fehler, es kann der Kindesunterhalt im Verbund geltend gemacht werden, aber dieser gilt dann erst ab Rechtskraft der Ehescheidung und nicht vorher. Was ist wenn die Scheidung nicht gleich nach einem Monat oder 2 Monate rechtskräftig wird, sondern die Gegenseite sogar noch Beschwerde einlegt, dann wird der Kindesunterhalt für die nächsten Jahre nicht rechtskräftig. Aus diesem Grunde immer den Kindesunterhalt gesondert mit einer isolierten Klage einklagen, dies geht immer.

Meistens hat man dieses Problem nicht, da der Kindesunterhalt mit dem Trennungsunterhalt in einem isolierten Verfahren zusammen eingeklagt wird.

Härtefallscheidung: Voraussetzungen für eine Scheidung ohne Trennungsjahr

Normalerweise ist es so, dass nach Deutschem Scheidungsrecht die Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben müssen, außer es liegt ein Fall des § 1565 BGB vor:

Scheitern der Ehe:

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Ehegattenunterhalt und Scheidungsantrag

Ehegattenunterhalt berechnen:

Die Berechnung des Trennungsunterhalts und des Ehegattenunterhalts bzw. des nachehelichen Unterhalts in Hinblick auf die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht ist enorm wichtig.

Online-Ehescheidung?

Sehr viele Mandanten fragen mich immer wieder, ob sie auch online, also per Internet geschieden werden können. Es gibt keine Online-Scheidung. Bei der Ehescheidung müssen beide Ehegatten in Person vor dem Familiengericht erscheinen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Ehepartner z.B. aus krankheitsbedingten Gründen dort nicht in Person erscheinen kann, aber auch in diesem Fall ist eine Online-Scheidung nicht möglich.

Was passiert beim Versorgungsausgleich mit meiner Betriebsrente und meiner privaten Altersvorsorgeversicherung auf Rentenbasis?

Was bedeutet in diesem Zusammenhang interne Teilung, was externe Teilung?

Grundsätzlich ist es so, dass jede Rentenanwartschaft, welche in der Ehezeit erworben wurde, sei es auf Grund einer Betriebsrente oder einer privaten Altersvorsorgeversicherung auf Rentenbasis geteilt werden muss.

Beispiel:

Dies bedeutet z. B., dass ein Ehemann, welcher eine Anwartschaft in seiner Betriebsrente mit einem Kapitalwert von 50.000,00 EUR hat, diese durch interne oder externe Teilung mit seiner Ehefrau teilen muss.

Dies bedeutet, dass –nicht miteingerechnet von Teilungskosten- der Ehemann die Anwartschaft auf seine Betriebsrente in Höhe von 25.000,00 EUR an seine Noch-Ehefrau „abgeben“ muss. Diese Teilung der Betriebsrente kann durch eine interne Teilung oder eine externe Teilung erfolgen.

Interne Teilung bedeutet, dass die Noch-Ehefrau des Ehemannes, bei dem Versorgungsträger/Betriebsrentenversicherung ein eigenes Rentenkonto erhält. Die Ehefrau hat dann bei diesem Versorgungsträger ein eigenes Anwartschaftsrecht bzgl. einer Rente mit einem Kapitalwert in Höhe von 25.000,00 EUR.

Sieht die Versorgungsordnung des Versorgungsträgers (in diesem Fall die Betriebsrentenversicherung oder Pensionskasse) keine interne Teilung vor, so muss das Anrecht extern geteilt werden.

Externe Teilung bedeutet, dass dann die Noch-Ehefrau z. B. einen Riester Rentenvertrag abschließt, in welchen der obige Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR von dem Versorgungsträger einbezahlt wird.

Kann auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet werden?

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist bei kurzer Ehezeit möglich.

Normalerweise ist es so, dass bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren vom Gericht kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Eine Durchführung eines solchen Versorgungsausgleiches durch das Gericht erfolgt nur dann, wenn dies von einem Ehegatten beantragt wird.

Ausschluss des Versorgungsausgleiches durch Vertrag:

Selbstverständlich kann in einem Ehevertrag oder durch eine Vereinbarung bei Gericht ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbart werden. Allerdings muss bei einem kompletten Ausschluss des Versorgungsausgleiches geprüft werden, ob dies nicht für eine Partei unbillig bzw. von Nachteil ist.

Ehescheidung mit nur einem Anwalt

Eine Ehescheidung mit einem Anwalt ist nur möglich, wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, die Scheidung einzureichen und der andere Ehepartner auf seine Vertretung durch einen Rechtsanwalt beim Gericht verzichtet bzw. keinen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser Anwalt ist dann nur der Rechtsanwalt von einem Ehegatten, er vertritt nicht beide Ehegatten im Scheidungsverfahren.

Derjenige Ehepartner, welcher keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, kann beim Gericht dann auch keine Anträge stellen. Dies bedeutet, dass er dann nur der Ehescheidung zustimmen kann.

Wie sieht ein typisches Scheidungsverfahren vor Gericht aus?

In jedem Beratungsgespräch kommt die Frage der Mandantschaft, wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Im Folgenden habe ich Ihnen nun dargestellt, wie in der Regel ein Scheidungsverfahren abläuft.

Ablauf einer Ehescheidung:
In der Regel ist es so, dass nach Ablauf des Trennungsjahres von einem oder von beiden Ehepartnern ein Scheidungsantrag gestellt wird. Einen Scheidungsantrag können Sie nicht selbst beim Gericht einreichen, da hierfür Anwaltszwang besteht. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen müssen.

Ehescheidung mit nur einem Anwalt:
Eine Ehescheidung mit einem Anwalt ist nur möglich, wenn ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt, die Scheidung einzureichen und der andere Ehepartner auf seine Vertretung durch einen Rechtsanwalt beim Gericht verzichtet bzw. keinen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser Anwalt ist dann nur der Rechtsanwalt von einem Ehegatten, er vertritt nicht beide Ehegatten im Scheidungsverfahren.

Derjenige Ehepartner, welcher keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, kann beim Gericht dann auch keine Anträge stellen. Dies bedeutet, dass er dann nur der Ehescheidung zustimmen kann.

Zustellung des Scheidungsantrags:
Wenn der Ehescheidungsantrag bei Gericht eingeht, wird dieser vom Familiengericht an den anderen Ehepartner zugestellt. Dieses Zustellungsdatum –an welchem Sie den Scheidungsantrag erhalten- ist ein extrem wichtiges Datum. Dieses Zustellungsdatum ist nämlich dann ausschlaggebend für die Berechnung des Versorgungsausgleiches sowie des Zugewinnausgleichs.

Formulare zum Versorgungsausgleich:
Neben dem Ehescheidungsantrag des anderen Ehegatten erhalten beide Scheidungsparteien dann vom Gericht die Formulare zum Versorgungsausgleich zugeschickt. Diese Formulare müssen vom Noch-Ehemann sowie von der Noch-Ehefrau ausgefüllt und wieder an das Gericht zurückgesendet werden. In diesen Versorgungsausgleichsformularen müssen beide Ehepartner sämtliche Arbeitsstellen, Rentenversicherungsträger, private Rentenversicherungen sowie Betriebsrentenversicherungen eintragen. Das Gericht schreibt dann die einzelnen Versorgungsanstalten/Versicherungen/Arbeitgeber an und bittet diese um Auskunft über die in der Ehezeit erwirtschafteten Versorgungsanwartschaften/Rentenanwartschaften etc.

Weitere Streitigkeiten bzgl. der Ehescheidung:
Sollten in der Zwischenzeit des Scheidungsverfahrens alle weiteren Streitigkeiten unter den Noch-Ehepartnern wie z. B. Zugewinnausgleich, Unterhalt etc. geklärt worden sein, so wird das Gericht einen Termin zur Ehescheidung festsetzen und wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind, die Ehe dann auch scheiden.

Klarstellend sei noch darauf hingewiesen, dass Sie natürlich auch nach der Ehescheidung noch Angelegenheiten wie z. B. nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen können.