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Scheidungsrecht

Wie lange muss Unterhalt bezahlt werden ?

Heute ist es nun mehr so, dass für Kinder erziehende/betreuende Elternteile -dies sind meistens die Mütter-, gleichgültig ob sie mit dem Vater der Kinder verheiratet waren oder nicht, diese auf jeden Fall, bis zum 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes einen Unterhaltsanspruch haben, ohne dass diese einer (Teilzeit-) Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Nach dem geltendem Unterhaltsrecht ist es so, dass eine Teilzeittätigkeit erwartet werden kann, wenn das jüngste Kind in den Kindergarten geht bzw. Kindergartenreife hat. Natürlich kann dies im Einzelfall auch wieder anders sein, wenn z.B. die Kinder bzw. eines der Kinder besonderer Betreuung durch die Mutter bedarf oder wenn die Mutter nicht nur ein Kind zu betreuen hat etc.