Stuttgart 0711 – 76 76 591  

Blog
Scheidungsrecht

Was passiert mit den Schulden?

Haftung für Schulden des anderen Ehepartners:

Mit der Ehescheidung ändert sich nichts bzgl. der Schulden. Sind beide Ehepartner die Kreditverbindlichkeiten eingegangen, so haften auch beide für die Rückzahlung des Kredites gegenüber der Bank.

Eine Haftung für Schulden des anderen Ehepartners besteht nur, wenn (Kredit-)Verträge von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich unterzeichnet worden sind oder ein Ehepartner für den anderen Ehepartner eine Bürgschaft übernommen hat. Des Weiteren kommt eine Schuldenhaftung nur in Frage, bei gemeinschaftlichen Bankkonten, welche im Soll/Minus sind. Daneben besteht noch eine Ausnahme, dass ein Ehegatte für Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie gem. § 1357 BGB haftet.

Beispiel: Bankkredit

Hat nur ein Ehepartner den Kredit aufgenommen, so sind es seine Schulden. Die Bank kann den anderen Ehepartner –welcher den Kreditvertrag nicht mitunterschrieben hat- nicht in Regress nehmen bzw. diesen zur Rückzahlung verpflichten.