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Scheidungsrecht

Wann müssen beide Elternteile (Vater und Mutter) Barunterhalt an das Kind zahlen?

Beide Elternteile barunterhaltspflichtig: Ab Volljährigkeit der Kinder werden beide Elternteile im Verhältnis zu ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig gegenüber den Kindern.

Dies bedeutet, dass beide Elternteile (Mutter sowie Vater) Unterhalt an ihre Kinder zu bezahlen haben. Die Berechnung ist sehr schwierig. Es kann grob gesagt werden, dass im Verhältnis zum Einkommen der Kindesunterhalt anteilig bezahlt werden muss.


Beispiel:
Ist das Nettoeinkommen des Vaters und der Mutter fast gleich, so haben beide jeweils die Hälfte, also 50% des Gesamtkindesunterhalts zu bezahlen.

Auch ist die Besonderheit beim Unterhalt eines z. B. volljährigen Schülers, dass das Einkommen von Vater und Mutter zusammen gerechnet wird und sich danach der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle richtet.

Verdient der Vater 2.550,00 Euro netto, die Mutter auch 2.550,00 Euro/netto, so beträgt das Einkommen: 5.100,00 Euro ( = 2.550,00 Euro + 2.550,00 Euro).

Da das Kind volljährig ist findet hier die 4. Altersstufe (ab 18 Jahren) und die Einkommensgruppe 10 (bei 5.100,00 Euro) der DT-Tabelle Anwendung.

Somit beträgt der Gesamtunterhalt nach der DT-Tabelle 781,00 Euro. Hiervon ist das Kindergeld in Höhe von 184,00 Euro abzuziehen. Somit ergibt sich ein Kindesunterhaltsbetrag in Höhe von 597,00 Euro. Diesen Betrag von 597,00 Euro teilen sich die Mutter sowie der Vater je zu 50 %, da beide gleich viel verdienen.

Somit hat die Mutter 298,50 Euro und der Vater 298,50 Euro ( 2 x 298,50 Euro = 597,00 Euro) an das Kind zu bezahlen.