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Unterhaltszahlungen für Kinder ist ein wichtiges Thema bei fast jeder Scheidung. Die wohl wichtigste Frage ist, wie sich der Kindesunterhalt berechnet.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts dar. Um den Kindesunterhaltsbetrag berechnen zu können, muss zunächst das Einkommen ermittelt werden.

Hier fängt das Problem schon an. Wie komme ich an das Einkommen des Zahlungspflichtigen? Können vom Einkommen Kreditraten etc. abgezogen werden? Auch stellen sich die Fragen: Wer bezahlt die Kindergartenbeiträge oder die Zahnspange der Kinder?

Düsseldorfer Tabelle 2017
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Kindesunterhalt

Unterhalt Kinder

Wichtige Begriffe
verständlich erklärt

Der Kindesunterhalt unterscheidet zwischen Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder. Bei volljährigen Kindern kommt es darauf an, ob diese noch bei der Mutter leben und in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder in der Absolvierung eines Studiums stehen.

Naturalunterhalt: In der Regel ist es so, dass die minderjährigen Kinder, die bei der Mutter leben von dieser Naturalunterhalt (freies Wohnen, Essen etc.) erhalten.

Barunterhalt: Der Vater muss Barunterhalt leisten. Dies bedeutet, dass der Vater einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Euro an die bei der Mutter lebenden Kinder zu leisten hat.

Beide Elternteile barunterhaltspflichtig: Ab Volljährigkeit der Kinder werden beide Elternteile im Verhältnis zu ihrem Einkommen barunterhaltspflichtig gegenüber den Kindern.


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