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Scheidungsrecht

Ehegattenunterhaltszahlung: Einkommen für Kindesunterhalt ?

Frau Müller (Name geändert) aus Hechingen stellte die Anfrage, ob sie für Ihre volljährige Tochter, welche noch das Gymnasium besucht auch barunterhaltspflichtig ist, da sie – außer den Unterhaltszahlungen von Ihrem Ex-Ehemann in Höhe von 1.800,00 Euro monatlich – kein Einkommen habe, da sie keiner Arbeitstätigkeit nachgehe.

Arbeitspflicht eines Studenten und Unterhaltszahlungsminderung?

Frage:
Herr Maier (Name geändert) aus Stuttgart stellte an mich die Anfrage, ob sein Sohn, welcher an der Universität in Tübingen studiert nicht eine Pflicht habe einen 400,00 Euro-Job anzunehmen mit dem Ziel, dass sich damit (da sein Sohn nun ein Einkommen erzielt) sich sein zu zahlender monatlicher Unterhaltsbetrag dadurch verringere.