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Scheidungsrecht

Arbeitspflicht eines Studenten und Unterhaltszahlungsminderung?

Frage:
Herr Maier (Name geändert) aus Stuttgart stellte an mich die Anfrage, ob sein Sohn, welcher an der Universität in Tübingen studiert nicht eine Pflicht habe einen 400,00 Euro-Job anzunehmen mit dem Ziel, dass sich damit (da sein Sohn nun ein Einkommen erzielt) sich sein zu zahlender monatlicher Unterhaltsbetrag dadurch verringere.


Antwort:
Diese Frage kann kurz und knapp beantwortet werden: Der Sohn muss keinen Minijob annehmen.

Einen Studierenden trifft keine Arbeitspflicht, juristisch auch Erwerbsobliegenheit genannt (Berechnungsbeispiele zum Studentenunterhalt unter der Rubrik: Kindesunterhalt/Unterhalt für studierende Kinder).